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                Vorsorge



Der Vorsorgevertrag
    

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist nicht einfach. Dennoch möchten viele Menschen ihre Bestattung im Vorwege selbst regeln, weil sie nicht nur
für ihr Leben, sondern auch für ihren Tod die Verantwortung übernehmen und außerdem ihren Hinterbliebenen den Abschied durch die eigenen Entscheidungen erleichtern wollen.

Dies bedeutet, für die eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen Vorkehrungen zu treffen. Wir beraten und unterstützen Sie kostenlos dabei,
Ihre Vorstellungen in einem Vorsorgevertrag festzulegen. Dazu gehören beispiels-weise die von Ihnen getroffene Auswahl des Friedhofes, des Sarges, des Blumenschmuckes, der Art der Bestattung, der Musik und die gewünschte Gestaltung der Trauerfeier. Ihre Bestimmungen werden durch den Vorsorge-vertrag rechtskräftig und nach dem Tode ausgeführt.

Anhand der von Ihnen gewählten Bestattungsart und -ausführung lassen sich die Kosten einschätzen, sodass Sie die Möglichkeit haben, diese schon zu Lebzeiten abzusichern. Dafür bietet sich eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhand-konto an.

Auf diese Weise können Sie Ihre Familie finanziell, aber auch im Hinblick auf die Planung der Bestattung entlasten, bei der eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen ist. Denn in der Zeit der Trauer um einen Angehörigen fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen.


Die Sterbegeldversicherung
    
    
Zum 01.01.2004 wurde das Sterbegeld für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Daher tragen die Angehörigen eines Verstorbenen die gesamten Kosten der Bestattung, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde.

Eine solche private Vorsorge zur Absicherung der Bestattungskosten kann über eine Sterbegeldversicherung erfolgen. Sie werden von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten, und wir helfen Ihnen, die für Sie geeignete Versicherung zu finden.

Diese Form der finanziellen Vorsorge hat beispielsweise folgende Vorteile:

  • Vertragsabschluss ohne Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 85. Lebensjahr
  • Kapitalversicherung mit Überschussbeteiligung
  • Sehr günstige Beiträge
  • Flexible Zahlungsmodalitäten
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall
  • Doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod

Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Das Treuhandkonto
        

Als Alternative zur Sterbegeldversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages Ihr für die Bestattungsfinanzierung vorgesehenes Kapital auf einem Treuhand-konto bei uns anzulegen. Dieses Konto ist zweckgebunden, und der im Todesfall verfügbare Betrag wird deshalb ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet, wie sie im Vorsorgevertrag von Ihnen festgelegt wurde. Diese Form der Vorsorge sichert also die mit uns vereinbarten Leistungen ab und ist deshalb empfehlenswert.

Im Sterbefall erfolgt die Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Betrages inklusive der Zinsen an uns. So können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber uneingeschränkt erfüllen. Nach Erbringung unserer Leistungen erfolgt die Abrechnung auf Basis einer detaillierten Kostenaufstellung. Ergibt sich ein Überschuss, so wird dieser an die Erben ausgezahlt.

Die Vorsorge mittels eines Treuhandkontos hat für Sie folgende Vorteile:

  • Verwaltung und Anlage des eingezahlten Betrages gemäß Kapitalanlagegesetz
  • Bessere Verzinsung als auf übliche Spareinlagen
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Individuelle Vertragsgestaltung
  • Keine laufenden Einzahlungen
  • Kontoführung mit jährlichem Ausweis der Zinserträge

Wenn Sie Interesse an diesem Vorsorgemodell haben, beraten wir Sie gern ausführlich.