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           Was tun im Trauerfall


 


Was nach einem Sterbefall zu tun ist



Sie erhalten hier einen Überblick über die erforderlichen ersten Maßnahmen, die Sie im Falle des Todes eines Angehörigen ergreifen sollten:

  • Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist: zuerst einen Arzt benachrichtigen
  • Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen
  • Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen aufnehmen bzw. einen Bestatter auswählen
  • Kontakt mit engen Verwandten des Verstorbenen aufnehmen
  • Überprüfen, ob der Verstorbene in einem Testament oder einer Verfügung eine Regelung hinsichtlich seiner Bestattung getroffen oder Wünsche dokumentiert hat


Folgende Dokumente des Verstorbenen werden für die weiteren Formalitäten benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • vom Arzt ausgestellter Totenschein
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Stammbuch bzw. Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabdokumente, falls schon eine Grabstätte vorhanden ist
  • Versicherungsunterlagen


Über den Todesfall sollten Sie Verwandte, Freunde, Bekannte und ggf. den Arbeitgeber informieren.

Bei allen nun anfallenden Formalitäten und organisatorischen Regelungen rund um die Bestattung werden wir Sie weitgehend unterstützen und entlasten. Was wir im Einzelnen für Sie übernehmen können, haben wir auf der Seite "Das regeln wir für Sie" dargestellt.


Sie selbst aber sollten noch vor der Bestattung an diese Punkte denken oder eventuell jemanden damit beauftragen, dem Sie vertrauen:

  • Besorgung eines Schlüssels für die Wohnung des Verstorbenen
  • Versorgung von Tieren und Pflanzen
  • In der Wohnung die Heizung regulieren, Fenster schließen und Elektrogeräte von der Stromversorgung trennen
  • Regelung der Postzustellung (Nachsendeantrag)
  • Benachrichtigung von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Gläubiger)


Nach der Bestattung sind, sofern zutreffend, folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Kündigung der Mietwohnung und Wohnungsauflösung
  • Abmeldung bei Wasser- und Energieversorgern
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen
  • Löschung oder Änderung von Daueraufträgen
  • Kündigung von Bankkonten, Versicherungsverträgen, Kommunikationsdienstleistungsverträgen (Festnetz- und Mobiltelefon, Internet), Abonnements, Mitgliedschaften, Aufträgen für Pflegedienst, Haushaltshilfe, Gartendienst, Lebensmittellieferung
  • Kfz-Abmeldung und Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags
  • Rentenanspruch für den Partner bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen
  • Beantragung von Versorgungsleistungen bei zuständigen Dienstbehörden von Beamten oder der Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Testament - sofern vorhanden - dem Nachlassgericht zur Verfügung stellen
  • Regelung der Testamentseröffnung
  • Sie sind nicht verpflichtet, sich sofort beim Nachlassgericht zu melden, außer sie möchten das Erbe nicht antreten.
  • Testamentseröffnungen werden vollautomatisch vom Nachlassgericht erledigt, wenn bereits bei Gerichten Testamente verwahrt waren, sonst ist das Testament abzuliefern.
  • Das Nachlassgericht ermittelt seit 2015 weder Erben, noch schreibt es Angehörige/Erben an (Ausnahme nach Testamentseröffnung).
  • Die Beteiligten müssen sich daher bei Banken usw. informieren, ob Sie einen Erbschein benötigen und dürfen sich dann gerne ans Gericht wenden.

     

  • Benachrichtigung des Finanzamtes, Erstellung einer Steuererklärung, evtl. einen Steuerberater beauftragen


Wissenswert ist auch Folgendes:

  • Im Rahmen einer persönlichen Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Angehörigen entlasten, wenn Sie schon zu Lebzeiten einen Ordner anlegen, der alle wichtigen Dokumente enthält.
  • Die Kosten für eine Bestattung sind steuerlich absetzbar. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sämtliche Rechnungen und Ausgabebelege aufzubewahren.